| Entschädigung österreichischer Kriegsgefangener |
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There are no translations available. Das Institut leistete eine entscheidende wissenschaftliche Hilfe zur Werdung des Gesetzes zur Entschädigung österreichischer Kriegsgefangener in der Hand alliierter Staaten. Aus den Arbeiten des Instituts heraus entstand zu einem wesentlichen Teil die Idee für eine derartige Regelung (wie dies auch im Regierungsabkommen 2000 generell festgeschrieben wurde) sowie in weiterer Folge die konkrete Beratung in der Phase der Gesetzwerdung und der legistischen Ausformulierung.
Zusätzlich wandten sich im Rahmen eines im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen durchgeführten Projektes zur „Entschädigung österreichischer Kriegsgefangener“ rund 450 Anspruchberechtigte an das Institut, die nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz einen Nachweis über Ort und Zeit ihrer Gefangenschaft zu erbringen hatten. In vielen Fällen gelang es dem Institut mit Hilfe sowjetischer und österreichischer Aktenmaterialien, die benötigten Nachweise über die Dauer der Kriegsgefangenschaft zu eruieren und Angaben zum jeweiligen Gewahrsamsland zu ermitteln. Dem Institut kam dabei die Rolle einer wichtigen Schnittstelle zwischen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, den ehemaligen österreichischen Kriegsgefangenen und den diversen Sozialversicherungsträgern der Antragsteller zu.
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| Last Updated on Tuesday, 12 October 2010 11:39 |





